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   OLG Hamm, 05.08.2014 - III-5 Ws 231/14, 5 Ws 231/14, III-5 Ws 232/14, 5 Ws 232/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,25523
OLG Hamm, 05.08.2014 - III-5 Ws 231/14, 5 Ws 231/14, III-5 Ws 232/14, 5 Ws 232/14 (https://dejure.org/2014,25523)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.08.2014 - III-5 Ws 231/14, 5 Ws 231/14, III-5 Ws 232/14, 5 Ws 232/14 (https://dejure.org/2014,25523)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. August 2014 - III-5 Ws 231/14, 5 Ws 231/14, III-5 Ws 232/14, 5 Ws 232/14 (https://dejure.org/2014,25523)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorwegvollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe während der Organisationshaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 463 Abs. 1; StVollstrO §§ 50 Abs. 1, 44 b
    Vorwegvollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe während der Organisationshaft

  • rechtsportal.de

    StPO § 463 Abs. 1 ; StVollstrO §§ 50 Abs. 1, 44 b
    Vorwegvollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe während der Organisationshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zulässigkeit einer Organisationshaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafrecht im November 2014

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Organisationshaft" grundsätzlich zulässig

Verfahrensgang

  • LG Essen - I StVK 446/14
  • OLG Hamm, 05.08.2014 - III-5 Ws 231/14, 5 Ws 231/14, III-5 Ws 232/14, 5 Ws 232/14

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 358
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1019/01

    Freiheit der Person (Vollstreckungsreihenfolge; Unterbringung in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 05.08.2014 - 5 Ws 231/14
    Eine gesetzwidrige und dem zu vollstreckenden Urteil widersprechende Umkehrung der Vollstreckungsreihenfolge liegt bei der sog. Organisationshaft vor, wenn die Vollstreckungsbehörde in Umsetzung des gerichtlichen Rechtsfolgenausspruchs nicht unverzüglich die Überstellung des Verurteilten in den Maßregelvollzug einleitet und herbeiführt (vgl. BVerfG, NJW 2006, 427, 428; Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 25. November 2003 - 4 Ws 537 u. 569/03 -, veröffentlicht in: NStZ-RR 2004, 381; Brandenburgisches OLG, StV 2001, 23, 25).

    In diesem Zusammenhang ist es verfassungsrechtlich geboten, dass die Vollstreckungsbehörden auf den konkreten, von der Rechtskraft des jeweiligen Urteils abhängigen Behandlungsbedarf unverzüglich reagieren und in beschleunigter Weise die Überstellung des Verurteilten in eine geeignete Einrichtung, welche sich unter Umständen auch außerhalb des jeweiligen Bundeslandes befinden kann, herbeiführen (vgl. BVerfG, NJW 2006, 427, 428 f.; OLG Celle, StV 2003, 32 f.; OLG Dresden, NStZ 1993, 511 f.).

    Die Tätigkeit der Vollstreckungsbehörde darf sich dabei nicht allein auf eine Unterbringung binnen eines Zeitraums von drei Monaten beschränken, sondern muss die gebotenen Bemühungen erkennen lassen, eine möglichst frühzeitige Unterbringung im Maßregelvollzug herbeizuführen (so BVerfG, NJW 2006, 427, 429; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., Vor § 112 Rdnr. 7).

  • OLG Celle, 19.08.2002 - 1 Ws 203/02

    Zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus Verurteilter; Dauer des

    Auszug aus OLG Hamm, 05.08.2014 - 5 Ws 231/14
    In diesem Zusammenhang ist es verfassungsrechtlich geboten, dass die Vollstreckungsbehörden auf den konkreten, von der Rechtskraft des jeweiligen Urteils abhängigen Behandlungsbedarf unverzüglich reagieren und in beschleunigter Weise die Überstellung des Verurteilten in eine geeignete Einrichtung, welche sich unter Umständen auch außerhalb des jeweiligen Bundeslandes befinden kann, herbeiführen (vgl. BVerfG, NJW 2006, 427, 428 f.; OLG Celle, StV 2003, 32 f.; OLG Dresden, NStZ 1993, 511 f.).
  • OLG Dresden, 01.06.2012 - 2 VAs 8/12

    Zusammentreffen einer Maßregelvollstreckung gemäß § 64 StGB mit widerrufenen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.08.2014 - 5 Ws 231/14
    Denn diese Vorschrift erlaubt gerade eine am Vollstreckungsziel - im Sinne größtmöglicher Flexibilität - orientierte Handhabung der Vollstreckungsreihenfolge (vgl. OLG Dresden, NStZ 2013, 173).
  • OLG Brandenburg, 02.03.2000 - 2 Ws 24/00

    Entscheidung über die Zulässigkeit vollzogener Organisationshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 05.08.2014 - 5 Ws 231/14
    Eine gesetzwidrige und dem zu vollstreckenden Urteil widersprechende Umkehrung der Vollstreckungsreihenfolge liegt bei der sog. Organisationshaft vor, wenn die Vollstreckungsbehörde in Umsetzung des gerichtlichen Rechtsfolgenausspruchs nicht unverzüglich die Überstellung des Verurteilten in den Maßregelvollzug einleitet und herbeiführt (vgl. BVerfG, NJW 2006, 427, 428; Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 25. November 2003 - 4 Ws 537 u. 569/03 -, veröffentlicht in: NStZ-RR 2004, 381; Brandenburgisches OLG, StV 2001, 23, 25).
  • OLG Dresden, 25.05.1993 - 2 Ws 186/93

    Entziehungsanstalt; Einweisungsanordnung; Maßregelvollzug; Unzulässige

    Auszug aus OLG Hamm, 05.08.2014 - 5 Ws 231/14
    In diesem Zusammenhang ist es verfassungsrechtlich geboten, dass die Vollstreckungsbehörden auf den konkreten, von der Rechtskraft des jeweiligen Urteils abhängigen Behandlungsbedarf unverzüglich reagieren und in beschleunigter Weise die Überstellung des Verurteilten in eine geeignete Einrichtung, welche sich unter Umständen auch außerhalb des jeweiligen Bundeslandes befinden kann, herbeiführen (vgl. BVerfG, NJW 2006, 427, 428 f.; OLG Celle, StV 2003, 32 f.; OLG Dresden, NStZ 1993, 511 f.).
  • OLG München, 05.07.1995 - 1 Ws 289/95
    Auszug aus OLG Hamm, 05.08.2014 - 5 Ws 231/14
    Gleiches gilt für Ansprüche nach Art. 5 Abs. 5 MRK (vgl. OLG München, NStZ-RR 1996, 125; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Anh 4 MRK Rdnr. 14).
  • OLG Bremen, 29.11.2022 - 1 Ws 136/22

    Rechtsverletzung durch überlange Organisationshaft und Voraussetzungen für eine

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt bei der Organisationshaft dann eine gesetzeswidrige und dem zu vollstreckenden Urteil widersprechende Verkehrung der Vollstreckungsreihenfolge vor, wenn die Vollstreckungsbehörde in Umsetzung des gerichtlichen Rechtsfolgenausspruchs nicht unverzüglich die Überstellung des Verurteilten in den Maßregelvollzug einleitet und herbeiführt (siehe BVerfG, a.a.O., juris Rn. 30; so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.03.2021 - III-2 Ws 37/21, juris Rn. 10, NStZ-RR 2021, 442; OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 05.08.2014 - 5 Ws 231/14 und 5 Ws 232/14, juris Rn. 19, NStZ-RR 2014.358; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.06.2022 - 4 Ws 213/22, juris Rn. 20).
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